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Optionen und Steuern in Deutschland: Was wirklich gilt

Verlustverrechnungstöpfe, Kapitalertragsteuer auf Prämien, Termingeschäfte – ein ehrlicher Überblick für deutsche Optionshändler.

10. März 2025 · 15 min Lesezeit

Das wichtigste vorab

Steuerrecht ist komplex und ändert sich. Dieser Artikel gibt einen Überblick zum Verständnis, ersetzt aber keine Beratung durch einen Steuerberater. Besonders bei größeren Beträgen lohnt sich professionelle Hilfe.

Prämieneinnahmen: Wie werden sie besteuert?

Wenn du als Stillhalter einen Put oder Call verkaufst, erhältst du eine Prämie. Diese Prämie ist in Deutschland sofort steuerpflichtig – unabhängig davon ob die Option später ausgeübt wird oder wertlos verfällt.

Die Prämie unterliegt der Abgeltungsteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag (insgesamt ca. 26,375%, ohne Kirchensteuer).

Dein Broker führt diese Steuer in der Regel automatisch ab.

Der Termingeschäfte-Verlustverrechnungstopf

Hier wird es kompliziert. Seit 2021 gibt es in Deutschland eine separate Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte:

Verluste aus Termingeschäften (dazu zählen Optionen) können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden – und das nur bis zu 20.000 € pro Jahr.

Das bedeutet konkret: Wenn du in einem Jahr 30.000 € Verluste aus Optionen hast, kannst du davon nur 20.000 € mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen. Die restlichen 10.000 € werden ins nächste Jahr vorgetragen.

Wichtig: Diese Regelung ist politisch umstritten und könnte sich ändern. Stand 2025 gilt sie jedoch.

Was zählt als Termingeschäft?

  • Optionen (Kauf und Verkauf)
  • Futures
  • CFDs

Nicht als Termingeschäft gelten dagegen:

  • ETF-Anteile
  • Aktien
  • Anleihen

Das hat eine praktische Implikation für die Wheel-Strategie: Wenn du durch Assignment Aktien oder ETF-Anteile erhältst und diese verkaufst, läuft dieser Gewinn/Verlust nicht über den Termingeschäfte-Topf.

Praktische Empfehlungen

  1. Broker wählen der korrekt abrechnet – nicht alle deutschen Broker handhaben die Verlustverrechnung korrekt. IBKR und einige andere erstellen jährliche Steuerberichte.

  2. Gewinne und Verluste im Blick behalten – besonders wenn du die 20.000 € Grenze in einem Jahr zu überschreiten drohst.

  3. Steuerberater einbeziehen – bei Jahreserträgen über 5.000 € aus Optionen ist professionelle Beratung sinnvoll.

  4. Vorabpauschale auf ETFs – wenn du ETFs hältst und darauf Optionen schreibst, kommt noch die Vorabpauschale dazu. Diese wird zum Jahresbeginn für das Vorjahr berechnet.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Optionen in Deutschland ist nicht trivial – aber auch kein Grund das Thema zu meiden. Mit dem richtigen Broker und einem Steuerberater der sich auskennt, lässt es sich gut handhaben.

Disclaimer: Alle Inhalte dienen ausschließlich Bildungszwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Der Handel mit Optionen ist risikobehaftet und kann zum Totalverlust führen.